Veränderungen ergeben sich v.a. in 2 Prozessen:
1. Zusammenarbeit Kanzlei – Mandant
2. Bearbeitung und Kontrolle der Buchführung durch die Kanzlei
zu 1.:
Wir empfehlen, ein zeitnahes Hochladen der Belege (also täglich oder zumindest im festen wöchentlichen Turnus) - bereits geheftet und mit Belegtypen Rechnungsausgang bzw. Rechnungseingang. Wurden bisher die Belege vom Mandanten zum Erstellungszeitraum (Termin zur Umsatzsteuer-Voranmeldung) hochgeladen, sollte der Prozess der Zusammenarbeit mit dem Mandanten neu vereinbart werden. Ein zeitnaher Prozess entspricht den Anforderungen gemäß GoBD.
zu 2.:
Um den Prozess des Machine Learning zu beschleunigen sollte das Buchen aktueller Belege zeitnah erfolgen und diese Buchungen mind. im wöchentlichen Rythmus in das Rechenzentrum gesendet werden.
Der Sachbearbeiter in der Kanzlei muss nicht zwingend jeden einzelnen Beleg und die dazugehörige Buchung kontrollieren. Effizienzgewinn stellt sich dann ein, wenn die Einstellungsmöglichkeit zum Durchbuchen sicher erkannter Buchungssätze genutzt wird und im Nachgang die Qualitätssicherung über Auswertungen wie z.B. BWA oder SuSa stattfindet. Dem Sachbearbeiter wird also ein höheres fachliches Verständnis abgerungen.